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Das Vorhaben

Gegen den Willen der Fautenbacher Oberdorf-Anwohner beabsichtigen der Ortsvorsteher und der Ortschaftsrat von Fautenbach die Realisierung eines ca. 2 ha großen Baugebietsvorhabens Kirchbühnd mit „zunächst“ angedachten 23 Wohnbaugrundstücken im Oberdorf. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand des Siedlungsbereichs von Fautenbach. Es liegt ohne direkte Zuwegung isoliert in einer intensiv-landwirtschaftlichen genutzten Zone und ...

Die Probleme

Die Probleme durch das Baugebietsvorhaben Kirchbühnd sind gravierend und vielschichtig. Sie reichen von Verkehrsproblemen, über geo-topographische, schallschutzrelevante, ökologische und ökonomische, bis hin zu arten-, boden- und landschaftsschutz-relevanten Problembereichen. Ein Baugebiet am Rande der Ortschaft, weitab von Nahversorgung und öffentlichem Nahverkehr, führt zwangsläufig zu unzumutbaren Bedingungen...

Das Vorgehen des Ortschaftsrats

Das Vorgehen des Ortsvorstehers und des Ortschaftsrats hat in den vergangenen Monaten für erheblichen Unmut und für viel Ärger im Fautenbacher Oberdorf gesorgt. Die Hauptgründe hierfür sind nach Ansicht von Anwohnern die völlige Intransparenz des Vorgehens in allen Angelegenheiten des geplanten Baugebietsvorhabens, das Nichteinhalten von Informationszusagen gegenüber den Anwohnern, Fehlinformationen und Falschangaben zu Sachverhalten, die Ausgrenzung ...

Die angebliche Machbarkeitsstudie

Eine Machbarkeitsstudie umfasst die die Vorab-Überprüfung von geplanten Projekten und Vorhaben, um deren Machbarkeit und Umsetzbarkeit auf der Grundlage bestehender Risiken und Rahmenbedingungen einzuschätzen. Was vom Ortschaftsrat nun als Machbarkeitsstudie bezeichnet wird, ist weit von dem entfernt, was als Mindeststandard für eine Machbarkeitsstudie vorausgesetzt wird. Die vorliegenden Fachpapiere, auf die sich die angebliche Machbarkeitsstudie bezieht, sind ...

Landwirtschaft und heranrückende Baugebiete

Ein Landwirt, der aus betrieblichen Gründen einen Aussiedlerhof aufge­baut hat und betreibt, muss bei herannahender Bebauung auf seine Rechte achten. Gleiches gilt für Landwirte, an deren landwirtschaftliche Nutzflächen Bebauung heranrückt oder ein solches Heranrücken durch Ausweisung eines neuen Baugebiets zu erwarten ist.  Der Bestandsschutz für landwirtschaftliche Betriebsaktivitäten ist besonders dann wichtig, wenn der Landwirt Tätigkeiten ausübt , die landwirtschaftlich bedingt außerhalb der normalen Betriebszeiten zwi­schen 6:00 und 22:00 durchgeführt ...

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