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Landwirtschaft und heranrückende Bebauung


Ein Landwirt, der aus betrieblichen Gründen einen Aussiedlerhof aufge­baut hat und betreibt, muss bei herannahender Bebauung auf seine Rechte achten. Gleiches gilt für Landwirte, an deren landwirtschaftliche Nutzflächen Bebauung heranrückt oder ein solches Heranrücken durch Ausweisung eines neuen Baugebiets zu erwarten ist.

Der Bestandsschutz für landwirtschaftliche Betriebsaktivitäten ist besonders dann wichtig, wenn der Landwirt Tätigkeiten ausübt, die landwirtschaftlich bedingt außerhalb der normalen Betriebszeiten zwi­schen 6:00 und 22:00 durchgeführt werden oder werden müssen. Rücken Baugebiete an landwirtschaftliche Betriebe heran, so ist damit eine erhebliche Einschränkung des landwirtschaftlichen Betriebs mit al­len Konsequenzen zu erwarten. Solchen Konsequenzen gilt es im eige­nen Interesse vorzubeugen.

Besonders Aussiedlerhöfe, die durch ört­liche Neubautätigkeiten der letzten Jahre oder geplante zukünftige Bauvorhaben immer näher an die Wohnbebauung heranrücken, können ansonsten in ihren betrieblichen Aktivitäten erheblich eingeschränkt werden und müssen mit einer deutlichen Wertminderung ihres Betriebs rechnen.

Die Bürgerinitiative Talstraße-Mühlenstraße macht in einem fachlichen Beitrag auf diese Problematik aufmerksam, zumal das Baugebietsvorhaben Kirchbühnd die Interessen der umliegenden Landwirtschaft in erheblichem Umfang beeinflussen und beeinträchtigen kann.

 
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