TALSTRASSE - MÜHLENSTRASSE
Die Fautenbacher Bürgerinitiative
Die Verkehrsgalerie
In der Verkehrsgalerie veröffentlicht die Bürgerinitiative Talsstrasse-Mühlenstrasse Fotos der tatsächlichen Verkehrssituation. Die Aufnahmen dokumentieren Vekehrssituationen, die im krassen Gegensatz zu der angeblichen Machbarkeitsstudie und den hierzu gehörenden Verkehrsuntersuchungen stehen. Diese Verkehrssituationen sind seit vielen Jahren umfassend und ortsbekannt und sorgen für eine hohe Gefährdungslage und ein permanentes Ärgernis der Anwohner im Oberdorf. Die Fotos wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten durch Anwohner gemacht. Alle Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Kennzeichen der Fahrzeuge und Personen wurden unkenntlich gemacht. Die Verkehrsgalerie wird kontinuierlich ergänzt.
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Die Talstraße
Die Talstraße ist eine Dorfstraße, die sich von der B3 bis zur Ölmühle, entlang dem Fautenbach, durch ein kleines Tal zieht. Sie ist 1,3 km lang, kurvenreich und nimmt den gesamten Anwohner-, Schwerlast-, Versorgungs-, Entsorgungs-, Liefer-, landwirtschaftlichen und Durchgangsverkehr des Oberdorfs und der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen auf. Die Straße verfügt über keine Fußgänger- oder Fahrradwege. Teilweise sind kleinere Abschnitte als 0,2 bis ca. 0,8 m breite und überfahrbare Seitenstreifen markiert.
In der Verkehrsgalerie DIE TALSTRASSE veröffentlicht die Bürgerinitiative Talsstrasse-Mühlenstrasse Fotos der tatsächlichen Verkehrssituation in der Talstrasse. Die Aufnahmen dokumentieren Vekehrssituationen, die im krassen Gegensatz zu der angeblichen Machbarkeitsstudie und den hierzu gehörenden Verkehrsuntersuchungen stehen. Die Fotos wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten durch Anwohner gemacht. Alle Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Kennzeichen der Fahrzeuge und Personen wurden unkenntlich gemacht. Die Verkehrsgalerie wird kontinuierlich ergänzt.

Tagesüblicher Verkehr mit Fußgängern. Begegnungsverkehr ist nur möglich, wenn ein Fahrzeug stehen bleibt, ansonsten werden die Fußgänger gefährdet. Schon Kleintransporter weichen auf den Bürgersteig aus.(17.10.16).

Tagesüblicher landwirtschaftlicher Verkehr in der Talstraße. Dieser kann nicht überholt werden. Begegnungsverkehr ist nur im Schritttempo oder durch Stehenbleiben und Ausweichen auf die Randstreifen möglich. Radfahrer und Fußgänger werden gefährdet (4.11.2016).

Tagesüblicher landwirtschaftlicher Verkehr in der Talstraße. Dieser kann nicht überholt werden. Begegnungsverkehr ist nur im Schritttempo oder durch Stehenbleiben und Ausweichen auf die Randstreifen möglich. Radfahrer und Fußgänger werden gefährdet (4.11.2016).

Tagesüblicher landwirtschaftlicher Verkehr in der Talstraße. Dieser kann nicht überholt werden. Begegnungsverkehr ist nur im Schritttempo oder durch Stehenbleiben und Ausweichen auf die Randstreifen möglich. Radfahrer und Fußgänger werden gefährdet (4.11.2016).

Tagesüblicher Schwerlastverkehr in der Talstraße. Dieser kann nicht überholt werden. Begegnungsverkehr ist nur durch Stehenbleiben und Ausweichen auf die Randstreifen möglich. Radfahrer und Fußgänger werden gefährdet (4.11.2016).

Tagesüblicher Schwerlastverkehr in der Talstraße. Dieser kann nicht überholt werden. Begegnungsverkehr ist nur durch Stehenbleiben und Ausweichen auf die Randstreifen möglich. Radfahrer und Fußgänger werden gefährdet (4.11.2016).

Tagesüblicher Begegnungsverkehr in der Talstraße. Begegnungsverkehr ist nur durch Schritttempo oder Stehenbleiben und Ausweichen auf die Randstreifen möglich. Radfahrer und Fußgänger werden gefährdet (4.11.2016).

Tagesübliche Verkehrssituation in der Talstrasse mit Begegnungsverkehr. Begegnungsverkehr ist nur im Schritt-Tempo und durch Überfahren von Randstreifen und Privatgrundstücken möglich. Radfahrer und Fußgänger werden massiv gefährdet. (8.11.16).

Tagesübliche Begegnung zwischen LKW und LKW in der Talstrasse. Passieren ist nur durch Überfahren von Grünstreifen und Privatgelände möglich. Für Fußgänger und Radfahrer bleiben keine Ausweichmöglichkeiten(18.10.2016).

Tagesüblicher Schwerlastverkehr in der Talstrasse. LKW-Begegnungen sind nur durch Überfahren von Privatgelände oder Randstreifen möglich. Für Fußgänger und Radfahrer bleiben keine Ausweichmöglichkeiten(18.10.2016).

Tagesübliche Begegnung zwischen PKW und LKW in der Talstrasse. Passieren ist nur durch Überfahren von Grünstreifen und Privatgelände möglich. Für Fußgänger und Radfahrer bleiben keine Ausweichmöglichkeiten(18.10.2016).

Tagesüblicher Schwerlastverkehr an der Ölmühle in der Talstraße. Dieser Schwerlastverkehr kann nicht überholt werden. Begegnungsverkehr ist nur durch Stehenbleiben und Ausweichen auf die Randstreifen möglich. Radfahrer und Fußgänger werden gefährdet (16.11.2016).

Tagesüblicher landwirtschaftlicher Verkehr, der in der Tal- und Mühlenstrasse nicht überholt werden kann (19.10.2016).

Tagübliche Verkehrssituation an der Talbrücke im Einmündungsbereich der Mühlenstrasse in die Talstrasse. Der sich begegnende Verkehr kann nicht passieren, da die Straßenverhältnisse dies nicht zulassen. Fußgänger und Fahrradfahrer auf der Brücke werden gefährdet (21.10.2016).

Tagesübliche Verkehrssituation in der Talstrasse mit landwirtschaftlichem Begegnungsverkehr. Begegnungsverkehr ist nur im Schritt-Tempo und durch Überfahren von Randstreifen und Privatgrundstücken möglich. Radfahrer und Fußgänger werden massiv gefährdet. (17.10.16).

Tagesübliche Verkehrssituation in der Talstrasse mit landwirtschaftlichem Begegnungsverkehr. Begegnungsverkehr ist nur im Schritt-Tempo und durch Überfahren von Randstreifen und Privatgrundstücken möglich. Radfahrer und Fußgänger werden massiv gefährdet. (17.10.16).

Tagesübliche Verkehrssituation in der Talstrasse mit landwirtschaftlichem Begegnungsverkehr. Begegnungsverkehr ist nur im Schritt-Tempo und durch Überfahren von Randstreifen und Privatgrundstücken möglich. Radfahrer und Fußgänger werden massiv gefährdet. (17.10.16).

Tagesübliche Verkehrssituation in der Talstrasse mit landwirtschaftlichem Begegnungsverkehr. Begegnungsverkehr ist nur im Schritt-Tempo und durch Überfahren von Randstreifen und Privatgrundstücken möglich. Radfahrer und Fußgänger werden massiv gefährdet. (17.10.16).

Tagesübliche Verkehrssituation in der Talstrasse, Hohe Johannes-Brücke, mit Begegnungsverkehr. Begegnungsverkehr ist nur im Schritt-Tempo, durch Stehenbleiben und durch Überfahren von Randstreifen und Privatgrundstücken möglich. Radfahrer und Fußgänger werden massiv gefährdet. (8.11.16).

Tagesüblicher Rückstau mit 5 bis 10 Fahrzeugen in der Talstraße an der Einmündung zur B3. Problematisch ist dies vor allem durch den landwirtschaftlichen und den Schwerlast-Verkehr (4.11.16).

Tagesüblicher Rückstau mit 5 bis 10 Fahrzeugen in der Talstraße an der Einmündung zur B3. Problematisch ist dies vor allem durch den landwirtschaftlichen und den Schwerlast-Verkehr. Für Radfahrer ist hier kaum Platz.(8.11.16).

Tagesüblicher Rückstau mit 5 bis 10 Fahrzeugen in der Talstraße an der Einmündung zur B3. Problematisch ist dies vor allem durch den landwirtschaftlichen und den Schwerlast-Verkehr. Für Radfahrer ist hier kaum Platz.(8.11.16).

Tagesüblicher Schwerlastverkehr in der Talstraße. Begegnungsverkehr ist nur durch Ausweichen möglich. Radfahrer und Fußgänger werden gefährdet (18.11.16).

Tagesüblicher Schwerlastverkehr in der Talstraße. Begegnungsverkehr ist nur durch Ausweichen möglich. In diesem Fall muss der PKW sogar in die Stichstrasse einfahren. Radfahrer und Fußgänger werden gefährdet (18.11.16).
Die Mühlenstraße
Die Mühlenstraße ist eine kleine Dorfstraße in historischen Ortskern von Fautenbach. Sie nimmt Anwohner-, Schwerlast-, Versorgungs-, Entsorgungs-, landwirtschaftlichen und Durchgangsverkehr auf. Die Mühlenstraße ist als Gabelstraße insgesamt
ca. 800 m lang. Sie erstreckt sich kurvenreich von der Johannesbrücke bis zum Obsthof über eine Länge von ca. 500 m. Der Gabelabzweig zur Jägerbrücke mit der dazu gehörigen Stichstraße ist nochmals ca. 300 m lang.
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In der Verkehrsgalerie DIE MÜHLENSTRASSE veröffentlicht die Bürgerinitiative Talsstrasse-Mühlenstrasse Fotos der tatsächlichen Verkehrssituation in der Mühlenstrasse. Die Aufnahmen dokumentieren Vekehrssituationen, die im krassen Gegensatz zu der angeblichen Machbarkeitsstudie und den hierzu gehörenden Verkehrsuntersuchungen stehen. Die Fotos wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten durch Anwohner gemacht. Alle Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Kennzeichen der Fahrzeuge und Personen wurden unkenntlich gemacht. Die Verkehrsgalerie wird kontinuierlich ergänzt.

Tagesüblicher Anliegerverkehr in der unteren Mühlenstraße. Entgegenkommender Verkehr kann nicht passieren. Fußgänger und Radfahrer haben keinen sicheren Freiraum (30.3.2016).

Tagesüblicher Anwohnerverkehr und zusätzlicher Bauschwerlastverkehr in der Mühlenstraße. Der LKW hat anschließend rechtswidrig die auf 16 to begrenzte Johannes-Brücke zur Talstrasse überfahren (21.10.2016).

Tagesüblicher Anwohnerverkehr und zusätzlicher Bauschwerlastverkehr in der Mühlenstraße. Der LKW hat anschließend rechtswidrig die auf 16 to begrenzte Johannes-Brücke zur Talstrasse überfahren (19.10.2016).

Schwerlastverkehr der Bauvorhaben in der Mühlenstraße, kurz vor dem rechtswidrigen Passieren der auf 16 to begrenzten Brücke zur Talstrasse (29.6.2016).

Schwerlastverkehr der Bauvorhaben in der Mühlenstraße, kurz nach dem rechtswidrigen Passieren der auf 16 to begrenzten Brücke zur Talstrasse (4.11.16).

Schwerlastverkehr der Bauvorhaben in der Mühlenstraße, nach dem rechtswidrigen Passieren der auf 16 to begrenzten Brücke zur Talstrasse (April 2016).

Tagesüblicher Anliegerverkehr mit parkenden Fahrzeugen in der unteren Mühlenstraße. Entgegenkommender Verkehr kann nur im Schritt-Tempo passieren. Fußgänger und Radfahrer haben keinen sicheren Freiraum (4.11.16).

Tagesüblicher Anwohnerverkehr und zusätzlicher Bauschwerlastverkehr in der Mühlenstraße. In diesem Fall wurde die Straße stundenlang ohne weitere Verkehrs- oder Warnhinweise blockiert. Der LKW hat anschließend rechtswidrig die auf 16 to begrenzte Johannes-Brücke zur Talstrasse überfahren (18.10.2016).

Tagesüblicher Schwerlastverkehr in der Mühlenstraße. Der LKW hat anschließend rechtswidrig die auf 16 to begrenzte Johannes-Brücke zur Talstrasse überfahren (18.10.2016).

Die übliche Parksituation bei Veranstaltungen in der Alten Kirche oder bei Beerdigungen. Der Anwohnerverkehr und Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge werden erheblich behindert (Januar 2016).

Tagübliche Verkehrssituation an der Talbrücke im Einmündungsbereich der Mühlenstrasse in die Talstrasse. Der sich begegnende Verkehr kann nicht passieren, da die Straßenverhältnisse dies nicht zulassen. Fußgänger und Fahrradfahrer auf der Brücke werden gefährdet (21.10.2016).

Die übliche Parksituation bei Veranstaltungen in der Alten Kirche oder bei Beerdigungen. Der Anwohnerverkehr und Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge werden erheblich behindert (13.3.2016).

Die übliche Parksituation mit Busen bei Veranstaltungen in der Alten Kirche oder bei Beerdigungen. Der Anwohnerverkehr und Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge werden erheblich behindert. Darüber hinaus ist die Überfahrt des vollbesetzten Buses über die auf 16 to begrenzte Talbrücke als kritisch zu betrachten (13.3.2016).

Die übliche Verkehrssituation bei Veranstaltungen in der Alten Kirche oder bei Beerdigungen. Der Anwohnerverkehr und Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge werden erheblich behindert. Nur mit größter Aufmerksamkeit lassen sich Unfälle vermeiden (13.3.2016).

Die übliche Verkehrssituation bei Veranstaltungen in der Alten Kirche oder bei Beerdigungen. Der Anwohnerverkehr und Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge werden erheblich behindert. Nur mit größter Aufmerksamkeit lassen sich Unfälle vermeiden (13.3.2016).

Übliche Verkehrssituation in der Mühlenstrasse bei Veranstaltungen in der Alten Kirche oder bei Beerdigungen. Fußgänger nutzen die Straße, da keine Fußgängerwege zur Verfügung stehen. Durch die kurvenreiche Strassenführung lassen sich Unfälle nur durch schrittweises Fahrtempo vermeiden (13.3.2016).

Tagesübliche Parksituation im Bereich der Mühlenstrassen-Kreuzung bei normalen Veranstaltung in der Alten Kirche oder bei Beerdigungen. Normaler Verkehrsablauf ist nicht mehr möglich. Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge können nicht passieren, spielende Kinder werden gefährdet (13.3.2016).

Parksituation in der oberen Mühlenstrasse bei Veranstaltungen in der Alten Kirche und bei Beerdigungen. Normaler Verkehr ist nicht mehr möglich. Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge und der landwirtschaftliche Verkehr können nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen passieren. Anwohner erreichen teilweise nicht mehr ihre Hof- und Garageneinfahrten (1.4.2016).

Parksituation in der oberen Mühlenstrasse bei Veranstaltungen in der Alten Kirche und bei Beerdigungen. Normaler Verkehr ist nicht mehr möglich. Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge und der landwirtschaftliche Verkehr können nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen passieren. Anwohner erreichen teilweise nicht mehr ihre Hof- und Garageneinfahrten (1.4.2016).

Parksituation in der oberen Mühlenstrasse bei Veranstaltungen in der Alten Kirche und bei Beerdigungen. Normaler Verkehr ist nicht mehr möglich. Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge und der landwirtschaftliche Verkehr können nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen passieren. Anwohner erreichen teilweise nicht mehr ihre Hof- und Garageneinfahrten (1.4.2016).

Die übliche Parksituation bei Veranstaltungen in der Alten Kirche oder bei Beerdigungen. Der Anwohnerverkehr und Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge werden erheblich behindert oder unmöglich gemacht. Fußgänger und Radfahrer werden erheblich gefährdet. Darüber hinaus ist die Überfahrt des vollbesetzten Buses über die auf 16 to begrenzte Talbrücke als kritisch zu betrachten(6.11.2016).

Typische Parksituation im Kreuzungsbereich der oberen Mühlenstrasse bei Veranstaltungen in der Alten Kirche. Rechtswidriges Parken im Kreuzungsbereich behindert den Verkehr massiv. Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge können überhaupt nicht mehr passieren. Der Anwohner- und der landwirtschaftliche Verkehr werden massiv behindert. Fußgänger und Radfahrer werden gefährdet (6.11.2016).

Typische Parksituation im Kreuzungsbereich der oberen Mühlenstrasse bei Veranstaltungen in der Alten Kirche. Rechtswidriges Parken im Kreuzungsbereich behindert den Verkehr massiv. Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge können überhaupt nicht mehr passieren. Der Anwohner- und der landwirtschaftliche Verkehr werden massiv behindert. Fußgänger und Radfahrer werden gefährdet (6.11.2016).

Typische Parksituation im Kreuzungsbereich der oberen Mühlenstraße bei Veranstaltungen in der Alten Kirche. Rechtswidriges Parken im Kreuzungsbereich behindert den Verkehr massiv. Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge können überhaupt nicht mehr passieren. Die Durchfahrtbreite beträgt weniger als 2,4 m. Der Anwohner- und der landwirtschaftliche Verkehr werden massiv behindert. Fußgänger und Radfahrer werden gefährdet. (6.11.2016).

Parksituation in der oberen Mühlenstrasse bei geführten Wanderungen auf dem Drei-Kirschenweg. Viele Teilnehmer nutzen den Anwohnerbereich um zu Parken. Der Anwohnerverkehr wird massiv behindert (6.11.16).

Typische Parksituation in der Mühlenstrasse bei Veranstaltungen in der Alten Kirche. Rechtswidriges Parken im Kreuzungsbereich und auf den Fußgängerwegen behindert den Verkehr massiv. Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge können überhaupt nicht mehr passieren. Der Anwohner- und der landwirtschaftliche Verkehr werden massiv behindert. Fußgänger und Radfahrer werden gefährdet (6.11.2016).

Tagesübliche Verkehrssituation im Kreuzungsbereich der Mühlenstrasse. Begegnungsverkehr kann nur im Schritttempo ermöglicht werden (31.3.2016).

Problematischer Verkehr mit Ver- und Entsorgungslastverkehr in der Mühlenstraße. Begegnungsverkehr ist nicht möglich (4.11.16).

Tagesüblicher Versorgungs- und Lieferverkehr in der Mühlenstraße mit Kleintransportern. Begegnungsverkehr ist kaum möglich (8.11.16).

Tagesüblicher Versorgungs- und Lieferverkehr in der Mühlenstraße mit Kleintransportern. Begegnungsverkehr ist kaum möglich (8.11.16).

Problematischer Verkehr mit Ver- und Entsorgungslastverkehr in der Mühlenstraße. Begegnungsverkehr ist nicht möglich (4.11.16).

Problematischer Verkehr mit Ver- und Entsorgungslastverkehr in der Mühlenstraße. Begegnungsverkehr ist nicht möglich (4.11.16).

Üblicher Schwerlast- und Entsorgungsverkehr im Gabelbereich der Mühlenstraße. Um überhaupt zu manöverieren muss der LKW den Bürgersteig überfahren und rückwärts rangieren. Bei parkenden PKWs ist ein Passieren nicht möglich. Fußgänger und Radfahrer werden in jedem Fall gefährdet (18.11.16).

Eine der häufigen Wandergruppen in der Mühlenstraße. Die Straße führt zum Drei-Kirschen-Weg. Die 20-50 köpfigen Wandergruppen nutzen die Straße in der vollen Breite. Der Verkehr muss anhalten oder im Schritttempo fahren. Begegnungsverkehr ist nicht möglich (13.11.16).

Eine der häufigen Wandergruppen in der Mühlenstraße. Die Straße führt zum Drei-Kirschen-Weg. Die 20-50 köpfigen Wandergruppen nutzen die Straße in der vollen Breite. Der Verkehr muss anhalten oder im Schritttempo fahren. Begegnungsverkehr ist nicht möglich (13.11.16).

Eine der häufigen Wandergruppen in der Mühlenstraße. Die Straße führt zum Drei-Kirschen-Weg. Die 20-50 köpfigen Wandergruppen nutzen die Straße in der vollen Breite. Der Verkehr muss anhalten oder im Schritttempo fahren. Begegnungsverkehr ist nicht möglich (13.11.16).
Der Schilderwald in der Tal- und Mühlenstraße
Die Verkehrsbeschilderung in der Tal- und Mühlenstraße ist teilweise recht konfus, widersprüchlich und verkehrsrechtlich fragwürdig. Unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen in verschiedene Fahrtrichtungen, Beschränkung der Gültigkeit der Verkehrsschilder auf wenige Meter, plötzlich verschwundene Verkehrsschilder, falsche Platzierung von Verkehrsschildern, wilde Beschilderung usw. tragen letztendlich zum nahezu verkehrsrechtsfreien Raum in der Tal- und Mühlenstraße bei. Insbesondere der derzeitige Schwerlast- und Bauverkehr richtet sich kaum nach den verkehrsrechtlichen Vorgaben (Gewichtsbeschränkung an der Johannes-Brücke, Geschwindigkeitsbeschränkungen u.a.). Die genannten Sachverhalte und die hierdurch verursachten Probleme sind seit Jahren bekannt. Eine Verkehrsertüchtigung und konsistente Beschilderung erfolgte bisher allerdings nicht. Wilde und - nach vorliegenden Informationen - zumeist nicht genehmigte Beschilderungen durch die derzeitigen Bauvorhaben verschlechtern die Verkehrssituation erheblich. Dies trägt zusätzlich zur Zuspitzung der Verkehrssituation bei und gefährdet den Verkehr und die Anwohner. Zusätzlicher Verkehr ist für beide Straßen in keinem Fall tragbar.
In der Verkehrsgalerie Der SCHILDERWALD in der Tal- und Mühlenstraße veröffentlicht die Bürgerinitiative Talsstrasse-Mühlenstrasse Fotos der tatsächlichen Verkehrs- und Verkehrbeschilderungssituation in der Mühlenstrasse. Die Aufnahmen dokumentieren Verkehrs- und Beschilderungssituationen, die im krassen Gegensatz zu der angeblichen Machbarkeitsstudie und den hierzu gehörenden Verkehrsuntersuchungen stehen. Die Fotos wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten durch Anwohner gemacht. Alle Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Kennzeichen der Fahrzeuge und Personen wurden unkenntlich gemacht. Die Verkehrsgalerie wird kontinuierlich ergänzt.

Tempo 30 Zone am Kindergarten. Im Anfangsbereich der Talstraße liegt eine ca. 150 m lange Tempo 30 Zone an die sich eine Tempo 40 Zone in der Talstrasse anschließt.

Die Tempo 30 Zone am Kindergarten endet nach ca. 150m in einer Tempo 40 Zone. Im Zuge der Vorstellung der Machbarkeitsstudie verschwand das Tempo 40 Schild. Es hat nunmehr den Anschein, dass die gesamte Talstraße eine Tempo 30 Zone ist. Nachfragen beim Ordnungsamt Achern ergaben jedoch, dass die hier bestehende Beschilderung nicht genehmigt ist. Warum und wer hat das Schild demontiert? Halterungen und Umrisse sind noch zusehen (25.10.16)?

Beispiel für eine schlampige und nicht genehmigte Beschilderung in der unteren Mühlenstraße: Wild West im Straßenverkehr. Das falsch montierte Umleitungsschild regelt über 2 Wochen hinweg den Verkehr. Aufgestellt weist es den umzuleitenden Verkehr auf eine Mauer. Es kommt ständig zu kritischen und gefährlichen Verkehrssituationen. Das Problem ist bekannt, unternommen wird jedoch nichts (8.11.16).

Die erlaubte Gewichtsbeschränkung von 16 to auf der Johannesbrücke wird durch den Schwerlastverkehr in der Mühlenstraße permanent und vorsätzlich überschritten (siehe auch Verkehrsgalerie Mühlenstraße). Der Ortsverwaltung ist dies bekannt, sie unternimmt jedoch nichts. Es stellt sich nun die Frage, wer haftet für eventuelle Brückenschäden (31.10.16)?

Wild-West im Straßenverkehr! Nicht genehmigte Sperrung oder "Halb-Sperrung" der Mühlenstraße von der Talstraßenseite. Von oben war die Mühlenstraße nicht gesperrt. Die Ortsverwaltung hat hiervon Kenntnis, wird jedoch nicht aktiv (18.11.16).

Wiedermontiertes Tempo 40 Schild am Ausgang der Tempo 30 Zone des Kindergartens. Nach wochenlangem Fehlen und mehrfachen Nachfragen der Anwohner wurde das Schild wieder montiert (14.11.16).